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Bei der Leitung einer Jugendgruppe oder der generellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es besonders wichtig, dass auch die gesetzlichen Grundlagen bekannt sind. Oftmals kommen unmittelbar vor einem Ausflug oder gar nachdem etwas passiert ist folgende Fragen auf:

Wie viele Betreuer müssen bei einem Ausflug gesetzlich mit dabei sein?

Inwieweit bin ich als Jugendleiter/in oder Betreuer/in haftbar, wenn etwas passiert?

Was darf ich bei den Jugendlichen kontrollieren? (Taschenkontrolle,…) 

Ihr als Jugendleiter/in solltet sichergehen, dass ihr im Bereich des geltenden Rechtes handelt, um so nicht nur die Jugendlichen als eure „Schützlinge“ ideal betreuen, sondern auch Euch selbst als Person vor rechtlichen Konsequenzen schützen zu können.

Auf unseren Jugendleiter Lehrgängen geben wir Euch die Möglichkeit mit Experten Fragen und Fallbeispiele durchzugehen und zu beleuchten, um mehr Sicherheit für Eure Arbeit zu erhalten und Unsicherheiten im Vorfeld auszuschließen. Falls gerade kein Jugendleiter Lehrgang angeboten wird, haben wir hier für euch einige helfende Informationen zusammengestellt die ihr Euch vor einem Ausflug oder einem Event mit eurer Jugend anschauen könnt:

Jugendschutz – verständlich erklärt

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz—verstaendlich-erklaert/86302

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Kurzübersicht zum JuSchG

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Der Schnelltest – Wie fit sind Sie in Sachen Jugendschutz?

www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-eltern-und-erziehende/selbsttest.html

Der Jugendschutzrechner

www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-eltern-und-erziehende/jugendschutz-rechner.html

 

Bei weiteren Fragen könnt ihr Euch natürlich an uns oder euren Landesverband wenden! Diese helfen Euch gerne bei Unklarheiten!

So könnt ihr sicher und mit Vorfreude neue Planungen für Ausflüge und Events angehen! 😉